Freiheit durch Flexibilität bei den neuen Studiengängen

  • Bezugnehmend auf die Zielsetzung des Bologna-Prozesses, einen Europäischen Hochschulraum mit größtmöglicher Mobilität von Studierenden unter anderem durch die Gestaltung neuer, vergleichbarer Studiengänge zu schaffen;
  • Erinnernd an den Beschluss der 33. Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Hochschulgruppen, die „Pluralität der Abschlüsse“ auch zukünftig zu ermöglichen;
  • Überzeugt, dass ein akademisches Studium ein – unter angemessenen Bedingungen – angeleitetes, berufs- oder forschungsorientiertes Lernen in größtmöglicher Selbstbestimmtheit und individueller Flexibilität sein sollte, das jedem befähigten Menschen unabhängig des sozialem Hintergrund in vollem Umfang zugänglich sein soll;
  • Feststellend, dass inflexible Studiengänge die Möglichkeiten für internationale Mobilität, die Vereinbarkeit von Studium und beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeiten sowie von Studium und familiärer Fürsorge massiv beeinträchtigen;
  • Alarmiert durch die wachsende Zahl der Berichte über zunehmend unflexible neue Studiengänge mit starren Studienverläufen, überzogenen Teilnahmepflichten, unnötiger Konsekutivität, schlecht verteilter Arbeitsbelastung („Workload“), steigenden Mobilitätshemmnissen und fehlendem Raum für akademische und soziale Aktivitäten abseits der Kernbereiche;

fordert der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) von den Wissenschaftsministern, den Akkreditierungsagenturen, den Hochschulleitungen und den zuständigen Fachbereichen/Fakultäten:

  • neue Studiengänge so zu konzipieren und zu gestalten, dass jedem Studierenden im Rahmen fachlich und organisatorisch unbedingt notwendigen Vorgaben und unter Bereitstellung von Studienbedingungen, die eine regelstudienzeitkonformes Studieren garantieren, die größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung seines Studienverlaufs bleiben,
  • so genannte „Fächertraditionen“ im Bereich der Lehr- und Prüfungsformen auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und anzupassen;
  • statt Teilnahmepflichten Teilnahmerechte zu formulieren, weil niemand gezwungen werden darf, an schlechter Lehre teilzunehmen, während er an guter Lehre z.T. nicht teilnehmen kann;
  • Rahmenvorgaben von Bund, Ländern oder Hochschulen zur besseren Vergleichbarkeit von Studienleistungen so zu formulieren oder auszulegen, dass sie nationale und internationale Mobilität durch angemessene Kulanz sowie transparente und zügige Verfahren befördern und nicht behindern,
  • Informationen bereitzustellen, die mögliche organisatorische oder fachliche Zwänge, die zur Beeinträchtigung der Flexibilität führen können, schon vor der Studienfachwahl für Außenstehende nachvollziehbar werden lassen,
  • die realen Lebensbedingungen und -planungen der Studierenden zu erfragen, anzuerkennen und in die Planung und Durchführung der universitären Lehre bewusst einzubeziehen;
  • alle bereits zugelassenen neuen und alten Studiengänge und Rahmenordnungen umgehend auf die oben genannten Punkte hin zu überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Studierendenvertretern am Ort gegebenenfalls zu überarbeiten.