Der Gesetzgeber hat darauf zu achten, die Rechte zukünftiger Generationen in der heutigen Gesetzgebung zu wahren und darf daher die Freiheiten zukünftiger Generationen nicht unverhältnismäßig beschneiden.
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert daher, dass auf Landes und Bundesebene für jeden Gesetzentwurf die Folgen dieser Maßnahmen für die zukünftigen Generationen deutlich und transparent gemacht werden müssen. G-setze sollen sich an dem Gebot der Nachhaltigkeit (engl. Sustainability) orientieren. Im Rahmen eines solchen „Generationen-TÜVs“ sind dem beschließenden legislativen Organ Angaben zu folgenden Punkten vorzulegen:
- langfristige Kostenschätzung der Maßnahme für die nahe Zukunft (bis fünf Jahre) und die ferne Zukunft (über fünf Jahre) sowie Angaben dazu, wie sich diese Kosten auf die einzelnen Ausführungsebenen verteilen.
- Angaben, inwiefern sich die zu beschließende Maßnahme auf die Entwicklungsmöglichkeiten (Bildungs- und Ausbildungschancen) der Generation der 15 – 20- jährigen auswirkt.
- Jegliche Maßnahmen sind zu befristen. Diese Angaben sind bei Annahme des Gesetzesentwurfs durch das legislative Organ mit dem ausgefertigten Gesetz im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.