Die TV-Übertragung von Sitzungen parlamentarischer Ausschüsse des Deutschen Bundestages erhöht die Transparenz und die Bürgernähe der parlamentarischen Arbeit.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert daher, dass öffentliche Ausschusssitzungen grundsätzlich von Fernsehsendern übertragen werden dürfen. Das Bildmaterial soll hierbei vom Hausfernsehen des Deutschen Bundestages und der Landesparlament unentgeltlich allen Fernsehsendern zur Verfügung gestellt werden. Das Persönlichkeitsrecht der Ausschussmitglieder sowie eventuell befragter Zeugen muss gewahrt werden. Zeugen können daher eine TV-Übertragung ihrer Aussagen ohne Angabe von Gründen verweigern. Der Ausschuss kann zudem die TV-Übertragung mit einer 2/3-Mehrheit seiner Mitglieder ablehnen und muss dies in einer öffentlichen, schriftlichen Stellungnahme begründen. Der Ausschussvorsitzende sowie sein Stellvertreter können zudem die TV-Übertragung der gesamten Ausschussarbeit oder einzelner Sitzungen beantragen, sofern nichtöffentliche Dokumente für die Ausschussarbeit während der Sitzung Verwendung finden. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Bundestagspräsident.

Die Übertragung über Video-Streaming sollen die Parlamente eigenständig regeln.