Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) versteht die Promotion als den Nachweis einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung, die zu neuen Erkenntnissen für die Gesellschaft führt. Die Wege zur Promotion sollen vielfältig sein und die mit der Promotion verbundenen wissenschaftlichen und persönlichen Ziele individuell bestimmt werden.

Anders als im Bologna-Prozess vorgesehen sollte die Promotion nicht als dritter Zyklus des Studiums, sondern als eigenständiger Prozess mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Ausgangs- und Rahmenbedingungen verstanden werden. Politik, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten dieser Vielfalt Rechnung tragen und die notwendigen Bedingungen bereitstellen, um qualitativ hochwertige Forschung und neue Erkenntnisse sowohl in der klassischen individuellen Promotion als auch in strukturierten Promotionsprogrammen zu ermöglichen und zu fördern.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert daher:

1. Zugang zur Promotion: Objektivität, Transparenz und Informationen

  • Der Zugang zur Promotion steht allen offen, die mindestens einen ersten akademischen Abschluss besitzen sowie die weiteren zur Promotion notwendigen Voraussetzungen und Qualifikationen besitzen oder nachweisen können. Ob Bachelor-Absolventen und Absolventinnen und Master-Studierende bereits in eine Promotion einsteigen können, ist individuell zu entscheiden und gemeinsam von Betreuer/in und Promotionsausschuss zu genehmigen. Die Möglichkeit dazu sollte von den Hochschulen angeboten werden.
  • Die Vergabe von Promotionsplätzen, inklusive damit verbundener finanzieller Förderung oder Mitarbeiterstellen, erfolgt sowohl bei der individuellen als auch der strukturierten Promotion transparent und nach klaren Kriterien.
  • Fachbereiche und Fakultäten sind aufgefordert, Informationsveranstaltungen während des Bachelor- und Masterstudiums sowie für Absolventen und Absolventinnen anzubieten, um den Zugang und Finanzierungsmöglichkeiten transparent zu gestalten.
  • Betreuer und Hochschule tragen Sorge dafür, dass mögliche bestehende Nachteile ausländischer Promovenden im Vergleich zu ihren deutschen Kommilitonen beseitigt werden.

2. Betreuung und Bewertung

  • Zu Beginn der Promotion schließt der oder die Promovierende mit den Betreuern eine Vereinbarung über die Rechte und Pflichten aller Partner des Betreuungsverhältnisses ab. Diese ist durch den Promotionsausschuss zu legitmieren.
  • Die Betreuung und Bewertung der Promotion sind voneinander zu trennen, um Zielkonflikte zu vermeiden und eine möglichst objektive Bewertung der Promotionen zu gewährleisten.
  • Die Auswahl der externen Gutachter wird durch die Fachbereiche und Fakultäten individuell geregelt.
  • Eine externe Instanz zur Lösung aufkommender Konflikte ist einzuführen, um die erfolgreiche Fortführung der Promotion bei Verlust eines Doktorelternteils zu gewährleisten.
  • Der maximale Begutachtungszeitraum nach Abgabe der Arbeit beträgt vier Monate.

3. Vielfalt der Promotionsprogramme

  • Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Promotionsprogrammen und Handlungsfreiheit der Promovierenden innerhalb dieser müssen Priorität bei der Ausgestaltung der Promotionsstrukturen haben.
  • Strukturierte Promotionen bieten vor allem Angebotsstrukturen, aus denen die Promovierenden die für den Fortgang ihrer Promotion relevanten Angebote selbst auswählen können. Verpflichtende promotionsbegleitende Leistungsnachweise oder Teilnahmepflichten über die für die Forschung notwendigen Aktivitäten hinaus sind zu vermeiden.
  • Promovierende, die als akademische Mitarbeiter oder im Rahmen der strukturierten Promotion in Forschung, Verwaltung und/oder Lehre arbeiten, ist vertraglich und faktisch genügend Freiraum zu gewähren, um in einem angemessenen Zeitraum von in der Regel 3 bis 4 Jahren die Promotion abschließen zu können. Lehrverpflichtungen erfolgen in einem Umfang, der Vor- und Nachbereitung angemessen berücksichtigt.

4. Flexibilisierung der Karrierewege in der Wissenschaft

  • Die Hochschulen wirken auf attraktive Karrieremöglichkeiten für junge Forscherinnen und Forscher hin. Der Weg zur Professur sollte zum Beispiel durch die Schaffung neuer akademischer Karrierewege und Stellenbeschreibungen verbreitert werden. Zudem sollte die Möglichkeit zum Wechsel aus der Hochschule in nichtwissenschaftliche Berufe und zurück offen gehalten werden.
  • Bei auf Drittmittelprojekten oder Anstellungsverhältnissen an der Universität basierenden Promotionen ermöglichen flexible Vereinbarungen die Verlängerung des Projektes bzw. der Anstellung um 14 Wochen (entsprechend der Mindestdauer des Mutterschutzes).
  • Darüber hinaus wird die 12-Jahres-Regelung abgeschafft und der Weg zur Professur durch Juniorprofessuren, NFGs und Habilitationen verbreitert. Für ehemalige Wissenschaftler, die verstärkt in der Wirtschaft tätig waren, soll der Wiedereinstieg in die Wissenschaft stärker gefördert und die Kriterien dafür individuell von den Hochschulen festgelegt werden. Im Rahmen eines Austauschs zwischen internem und externem Wissen sind diese so flexibel wie möglich zu gestalten.
  • Bestehende geschlechtsspezifische Nachteile bei den akademischen Karrieremöglichkeiten werden aktiv beseitigt. Die Hochschulen fördern familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungssituationen an den Hochschulen.

Finanzierung durch Stipendien

  • Die Quote an Promotionsstipendien in den Begabtenförderungswerken ist zu erhöhen.
  • Es wird angeregt, dass Stipendienfonds für Universitäten („Tochterstiftungen“) von großen Stiftungen an den Universitäten für die verstärkte Promotionsförderung zu gründen, um eine Vergabe der Stipendien auf Universitätsebene zu ermöglichen.
  • Da bisher ein starker Fokus auf Geistes- und Sozialwissenschaften liegt, soll durch eine transparente Informationspolitik der Anteil der MINT-Promotionen erhöht werden.

5. Einführung von Status und Statistik

  • Promovierende erhalten einen eindeutigen Status und Mitgliederrechte in der Gruppe der Studierenden. Dort, wo sie unabhängig vom arbeitsrechtlichen Status regelmäßig und mindestens ein Semester pro Jahr in Forschung oder Lehre mitwirken, können sie zwischen der Mitgliedschaft in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter oder in der Gruppe der Studierende wählen. Die Hochschulen und zuständigen Landes- und Bundesverwaltungen führen umfassende Statistiken über die an den Hochschulen Promovierenden und Promovierten der freien und strukturierten Promotion, um zukünftig stärker faktenbasierte rechtliche, finanzielle und organisatorische Maßnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses durchführen zu können.

6. Qualität statt Quantität

  • Bei der Förderung des akademischen Nachwuchses spricht sich der LHG gegen eine zu erreichende Anzahl von Promotionen aus. Vielmehr sollen die Qualität der einzelnen Promotionen und die Autonomie der Hochschulen, diese zu fördern, im Vordergrund stehen.

Die Regelung und Umsetzung dieser Maßnahmen sollen soweit wie möglich in Autonomie der Hochschulen und Forschungseinrichtungen und politische Steuerung insbesondere über die Vergabe von Mitteln erfolgen.