Will Deutschland im Wettbewerb um die klügsten Köpfe wettbewerbsfähig bleiben und nicht abgehängt werden, müssen die Hochschulstandorte Deutschlands endlich ihr volles Potenzial ausschöpfen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Digitalisierung in den Hochschulen vernachlässigt wurde. Die Liberalen Hochschulgruppen sehen darum riesigen Nachholbedarf, denn die Corona-Pandemie und die Digitalsemester haben haben nicht nur strukturelle Defizite in Forschung, Lehre und Verwaltung aufgedeckt, sondern auch gezeigt, dass die Hochschulen für die nächste Krise besser gewappnet sein müssen, gleichwohl sie bemerkenswertes geleistet haben. Deshalb setzen wir uns für eine dringend benötigte allumfassende und ambitionierte Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen 4.0 am Wissenschaftsstandort Deutschland ein. Unsere Hochschulen müssen endlich im 21. Jahrhundert ankommen!

Die Hochschule der Zukunft ist eine digitale Präsenzeinrichtung

Die Hochschulen der Zukunft sind digitaler. Lehre und Forschung sollen nach wie vor überwiegend in Präsenz stattfinden und die persönliche Interaktion zwischen Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Fokus stellen. Insbesondere sollen Lehrveranstaltungen in Präsenz um digitale und hybride Angebote erweitert und ergänzt werden, wo es einen tatsächlichen Mehrwert für die Lehrenden und die Studierenden schafft und zu mehr Qualität und Innovation beiträgt. Auch wenn wir die Digitalisierung unseres Hochschulwesens konsequent vorantreiben wollen, stellt die Digitalisierung der Hochschulen keinen Selbstzweck dar. Digitale Hochschulen sind für uns Präsenzuniversitäten in einer digitalen Gesellschaft, Hochschulen sollen nicht zu Fernuniversitäten „um-digitalisiert“ werden. Analoge Konzepte können nicht einfach ins Digitale übertragen werden, andersherum sind digitale Formate nicht zwangsläufig analogen überlegen. Vielmehr muss Digitalisierung ganzheitlich gedacht werden: Neben der notwendigen IT-Infrastruktur sind auch passende didaktische Konzepte und die Vermittlung digitaler Kompetenzen erforderlich, damit die digitale Hochschule ihren Zweck erfüllt und sowohl Studium als auch Forschung und Lehre nachhaltig verbessert werden können.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Lernende

Als liberale Jugendorganisation stellen wir das Individuum in das Zentrum der akademischen Lehre und Forschung. In einer sich immer rasanter verändernden Welt sind Flexibilität und Individualität im Studium ausschlaggebend für einen eigenverantwortlichen Selbstlernprozess der Studierenden. Studiengänge sollen dahingehend zunehmend aus starren Korsetten von Prüfungs- und Studienordnungen befreit und der Neugierde und Selbstentfaltung der Lernenden gerechter werden. Die Hochschullehrerinnen und -lehrer verstehen wir als kompetente Expertinnen und Experten in ihren Fachdisziplinen. Ihre Aufgaben bestehen zum einen in der Vermittlung des Fachwissens sowie wissenschaftlicher Methoden und zum anderen zunehmend auch in der moderierenden Unterstützung der individuellen Lernprozesse der Studierenden. Dabei erachten wir digitale Angebote für beide Verantwortungsdimensionen der Lehrenden als hilfreich.

In Anbetracht der Eigenverantwortung der Studierenden messen die Liberalen Hochschulgruppen der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit bei. Die hohen europäischen Datenschutzstandards, die bei allen zu treffenden Maßnahmen berücksichtigt werden müssen, bilden die Grundlage der digitalen Hochschule. Der Souverän seiner Daten muss jeder Lernende immer selbst sein. Um dem Leitprinzip gerecht werden zu können, befürworten wir dezentrale Datenspeicherung in Kombination mit Interoperabilität und Open Source-Entwicklungen. Einer digitalen Zukunft der Hochschulen, die von diesen Werten geleitet wird, blicken wir mit Optimismus entgegen und schlagen dafür folgende Maßnahmen in den nachstehenden Handlungsfeldern vor.

IT-Infrastruktur und Ausstattung

Für digitale Hochschulen ist selbstredend eine umfangreiche IT-Grundausstattung in Forschung, Lehre und Verwaltung nötig, die sowohl Hard- als auch Software einschließt. Ein entsprechend hoher Finanzbedarf ergibt sich daher für die Einrichtungen. Die Länder sind in der Pflicht, die Mehrkosten in geeigneter Weise in der Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Hochschulen können sich zudem für Sponsoring durch Unternehmen öffnen.

Zur IT-Grundausstattung in den Hochschulen gehören neben Computern für Verwaltung und Forschung auch campusöffentliche Computer für die Studierenden, die anstelle von oder ergänzend zu eigenen Endgeräten genutzt werden können. Für letztere wiederum ist eine umfangreiche Ausstattung der Hochschulgebäude und insbesondere der Vorlesungssäle mit Steckdosen notwendig. Natürlich sollen die Hochschulen auch ein lückenloses, stabiles und zuverlässiges Campus-WLAN für alle Angehörigen anbieten. Dieses soll aus dem normalen Infrastrukturetat der Hochschule bezahlt werden. Hochschulen sollen in geeigneter Weise für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende auch Mailing-, Cloud- und Messenger-Dienste, Campuslizenzen für Office-Dienste sowie allgemeine und fachspezifische Programme zur Verfügung stellen. Die digitale Hochschule eröffnet auch Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice. Entsprechend stellt sie Zugänge zur Verfügung und entwickelt geeignete IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.

Die verschiedenen Anforderungen an Hard- und Software sollen in einem Hochschulrechenzentrum gebündelt werden, das vorrangig aus Mitteln der Hochschule finanziert wird. Solche Hochschulrechenzentren können einzelne oder mehrere Hochschulen beliefern. Hochschulrechenzentren sollen sich austauschen und ihre Dienste gegenseitig für alle Hochschulangehörigen öffnen. Eine arbeitsteilige Spezialisierung kann zu einem effizienten und qualitativ hochwertigen Angebot für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Verwaltungsangehörige und Studierende führen.

Hochschulen 4.0 spiegeln den digitalen Wandel auch räumlich wider. Neue Lehr- und Lernsettings erfordern auch neue Lernräume. In der digitalen Zukunft stehen Interaktion und Kollaboration mehr im Vordergrund, daher werden neben Hörsälen, Seminarräumen und Einzelarbeitsplätzen Gruppenräume oder digital ausgestattete Coworking Spaces immer wichtiger. Hochschulen und ihre Bibliotheken sollen frühzeitig entsprechende Entwicklungen in ihren Bauplänen bedenken und bei der Gebäudeplanung auch arbeitspsychologisch geschultes Personal hinzuziehen.

Freie Vorlagen

Von den Hochschulen sollen mehr Lizenzen für kommerzielle Programme gekauft werden, damit Studierende Fähigkeiten in diesen Bereichen sammeln können. Ergänzend sollte open-source weiter gestärkt werden. Die während eines Studiums anzufertigenden Arbeiten werden oftmals durch eine von der Hochschule bereitgestellte Vorlage unterstützt. Diese Vorlagen sollen zukünftig auch in Formaten vorliegen, die jeder Studierende, auch ohne ein kommerzielles Produkt erworben zu haben, verwenden kann. Bestehende Vorlagen sollen zukünftig nach Möglichkeit nach und nach angepasst werden. Neue Vorlagen sollen von Anfang an in entsprechenden Formaten vorliegen.

Die Hochschulen sollen anwendenden Instituten eine Empfehlung für open-source Alternativen zu kommerziellen Programmen anbieten. Wenn Studierende für ihr Studium Software verwenden müssen die nicht kostenlos angeboten wird, soll die Universität diese Software bereitstellen wenn die Kosten sich im Rahmen halten. Dies stellt sicher, dass Studierende jederzeit auch von Zuhause oder einem anderen Ort ihrer Wahl arbeiten können.

Wissensbeschaffung und Medienmanagement

Der Zugang zu Wissen ist elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche Lehre und Forschung. Die begrenzte und örtlich eingeschränkte Bereitstellung von Wissen darf nicht über den Erfolg des Studiums entscheiden. Für Hochschulen bildet der Zugang zu Wissen die Grundlage für den Wettbewerb um die besten Ideen in Forschung und Lehre. Dementsprechend setzen sich die Liberalen Hochschulgruppen für eine Verbesserung der Wissensbeschaffung an allen Hochschulen und die Chancengerechtigkeit in diesem Sinne für alle Hochschulangehörigen ein.

In der Bereitstellung von Medien muss weitergehend auch europäisch gedacht werden. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung für ein europaweites System digitaler Fernleihen unter Kostenbeteiligung der Anfragenden einsetzt. Entgegenstehendes nationales Urheberrecht ist durch eine europäische Richtlinie zum vereinfachten Zugang zu Wissen im Binnenmarkt für Hochschulen eine großzügige Bereichsausnahme für Wissenschaft und Forschung einzuräumen. Die Interessen der Rechteinhaber sind entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Das Auffinden von Medien, welche die eigene Hochschule nicht besitzt, darf nicht mehr als einen Klick entfernt sein.

Zudem sollen Hochschulen vermehrt in digitale Medien investieren und Schritt für Schritt Präsenzbestände von Büchern durch Campus- und Heimzugänge für digitale Medien ablösen. Der so neu gewonnene Raum in den Bibliotheken kann für die Interaktion zwischen Forschenden und Studierenden genutzt werden. Zudem wird für Studierende und Lehrende das mobile Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice erleichtert. Die Finanzmittel für Lizenzen sind den Hochschulen durch eine langfristige Mittelplanung durch das jeweilige Land unter Kostenbeteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Die Hochschulen müssen sich darum bemühen, den Studierenden den bestmöglichen Zugang zu aktuellen nationalen und internationalen wissenschaftlichen Publikationen zu ermöglichen. Wir Urheberrecht dahingehend anzupassen, dass ein Mindestzugang zu Wissen zum Zweck der Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Regelungen, die einer Digitalisierung, automatischen Auswertungen und digitalen Fernleihen für den öffentlichen wissenschaftlichen Gebrauch entgegenstehen, sollen aufgehoben bzw. abgeschwächt werden. Zusätzlich soll der Bund die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen als Open Access fördern. Dazu sollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Plan S auf EU-Ebene und das Projekt DEAL auf nationaler Ebene finanziell und ideell unterstützt werden.

Digitales Lehren und Lernen

Studierende an Hochschulen müssen sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und daher digitale Kompetenzen erwerben. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, sollen digitalisierungsbezogene Inhalte in die Hochschullehre und die akademische Lehrerbildung integriert werden. Relevante Kompetenzen sind dabei nicht nur die sachgemäße Nutzung von Hardware, sondern auch das Lernen mit digitalen Medien, über digitale Medien sowie die Reflexion der Digitalisierung und deren Auswirkung auf die Gesellschaft. Diesem umfassenden Verständnis von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird im Studium noch kaum Rechnung getragen. Über diese Basiskompetenzen hinaus benötigen Studierende Kompetenzen zu fachspezifischer Technologie und Wissen über den Einfluss der Digitalisierung auf ihr zukünftiges Berufsfeld. Diese Inhalte können die Lehrenden an Hochschulen nur vermitteln, wenn sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und sich über allgemeine wie auch fachspezifische Technologien und didaktische Neuerungen auf dem Laufenden halten. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen sollen verpflichtend und spezifisch in jedem Studiengang vermittelt werden. Die curricularen Veränderungen sollen auf Basis der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2016 und Empfehlungen von Expertinnen und Experten zum Curriculum 4.0 und Future Skills durch die Hochschulen umgesetzt werden.

Neben dem Aufbau der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird der fächer- und seminarübergreifende Einsatz digitaler Medien im Studium in Form pädagogisch sinnvoller Lernsettings angestrebt. Digitale Medien können die tiefere Auseinandersetzung mit Inhalten fördern, wie sie gerade im Studium gefordert wird. Durch Vorlesungsaufzeichnungen, Massive Open Online Courses (MOOCs), Online-Übungen und -Workshops sollen Studierende ihre Lernsettings selbst bestimmen können. Das orts- und zeitsouveräne Lernen ermöglicht die nötige Flexibilität, die vor allem im Sinne der Inklusion mobilitätseingeschränkter oder pflegender bzw. betreuender Studierender benötigt wird. Darüber hinaus profitieren auch berufstätige oder internationale Studierende von einem so digital unterstützten Studium. Wir fordern Bund und Länder auf, den Austausch von Lehrinhalten zwischen Hochschulen zu fördern und dazu eine nationale virtuelle Hochschulplattform einzurichten. Die Inhalte sollen für Studierende frei zugänglich gemacht werden. Dozierende in den Hochschulen schaffen Inhalte und stellen sie bereit, die Qualitätssicherung erfolgt im Peer Review-Verfahren. Das BMBF soll die digitale Infrastruktur aufbauen und erhalten. Hochschulen sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten, wenn ihre freien Online- Veranstaltungen überdurchschnittlich oft besucht werden.

Als Konsequenz zu digitalen Seminaren sollen auch digitale Prüfungsformen angeboten werden. E-Klausuren und adaptive Tests sollen dort angeboten werden, wo sie didaktisch sinnvoll sind. In jedem Fall soll es Studierenden bei Hausarbeiten oder Berichten möglich sein, die Leistungen in Form von getippten, statt handschriftlichen Dokumenten einzureichen. Kein Studierender darf jedoch dazu gezwungen werden Prüfungen digital abzuleisten. Analoge Alternativen sind auf Wunsch des Studierenden anzubieten. Wir sehen in diesen Punkten die Hochschulen im Kompetenzrahmen ihrer Selbstverwaltung in der Verantwortung, Zukunft durch die Anpassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu gestalten.

Digitale Studienorganisation und Studierendenverwaltung

Zusätzlich zum digitalen Lehren und Lernen spielen auch digitale Studienservices eine wichtige Rolle. Die Digitalisierung der eigenen Studienorganisation und der hochschulischen Studierendenverwaltung bieten großes Potenzial für die Lernenden und für die Prozessoptimierung der Einrichtung.

Alle Hochschulen sollen Lernmanagementsysteme einführen und sukzessive ausweiten, um neben den grundlegenden Funktionen wie Kursanmeldungen, Abrufen von Dokumenten und Dateien oder der Gruppenorganisation auch Möglichkeiten für die digitale Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie unter den Studierenden sowie zum Aufzeichnen und Anschauen von Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Hochschulen auf, eine Campus-App einzuführen, welche über die Funktionalitäten des Lernmanagementsystems hinaus alle digitalen Services der Hochschule und ihrer Partnereinrichtungen wie den Studierendenwerken bündelt (z.B. Online-Lageplan, Raumbuchungen, Termine bei der Studienberatung oder der Studienfinanzierung). Außerdem sollen die Hochschulen eine elektronische Prüfungsverwaltungsplattform einführen, über die An- und Abmeldungen sowie die Leistungsübersicht der Studierenden erfolgen kann. Auch die digitale Prüfungseinsicht soll über eine solche Plattform möglich sein. Papierbasierte Prüfungen sollen nach der Korrektur durch Scan digitalisiert werden und in einem Onlineportal zur Einsicht durch den jeweiligen Studierenden bereitstehen. Anmerkungen und Nachfragen zur Korrektur sollen möglich sein, Lehrende können auf der Grundlage der Annotationen der Studierenden die Prüfungskorrektur nachbessern. Wir fordern die Hochschulen auf, Abschlusszeugnisse digital auszustellen, sie mit einer individuellen digitalen Signatur zu versehen und auch digitale Abschlusszeugnisse in ihren Bewerbungsverfahren zu akzeptieren. Wenn Abschlusszeugnisse von allgemein- und berufsbildenden Schulen folgen, können so Bewerbungsverfahren beschleunigt werden.

Außerdem fordern wir einen digitalen europäischen Studierendenausweis als App. Der digitale Ausweis soll Studierenden Lernmobilität innerhalb von Europa ermöglichen, Verwaltungsaufwand reduzieren und papierlose Prozesse etablieren. Ferner soll er Zahlungsmöglichkeit bei universitären Dienstleistern, Zugangskarte zu Hochschulgebäuden sowie auch zum digitalen Transfer von Studieninformationen dienen. Daten sollen dezentral am Hochschulstandort gespeichert werden und durch den Studierenden online für dritte Einrichtungen freigegeben werden können. Neben der App- Lösung sollen Studierende aber auch die alternative Möglichkeit einer Chipkarte als Studienausweis nutzen können. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Bundesregierung auf, auf ein EU-weites Programm für eine so beschriebene Ausweitung der European Student Card hinzuwirken oder alternativ eine nationale Ausschreibung für eine solche Studienausweis-App zu starten.

Digital forschen und Digitales erforschen

Neben dem neuen Lehren und Lernen in den Hochschulen der Zukunft soll auch die Forschung digitaler werden. Dabei spielt unter anderem eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eine wesentliche Rolle, die perspektivisch zu einer europäischen Infrastruktur ausgebaut werden soll. Daher soll der Bund die aktuellen Bestrebungen zum Aufbau der NFDI in den Fachcommunities weiterhin unterstützen und verstärkt vorantreiben. Neben finanziellen Zuwendungen durch das BMBF, die in einem wissenschaftsbasierten Verfahren durch die DFG vergeben werden, soll die Bundesregierung innerhalb der EU den Aufbau der europäischen Forschungsdateninfrastruktur (European Research Data Network) forcieren. Die Bundesländer sollen in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die Nutzung und Erweiterung der NFDI durch die Hochschulen benennen und Anreize für Forschende schaffen, um die Infrastruktur in die Breite auszurollen.

Forschung endet nicht an den Landesgrenzen einzelner Bundesländer und auch nicht an den Grenzen Deutschlands. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich künftig für die Einrichtung einer EU-weiten Projektdatenbank einzusetzen, in die sich europaweit Forschende wie bspw. Doktoranden mit ihren jeweiligen Projekten eintragen können. Dies soll zum einen Kontaktmöglichkeiten zwischen Forscherinnen und Forscher aus den Nationalstaaten ermöglichen und kann zum anderen auch dazu dienen, Forschungsprojekte voneinander abzugrenzen. Das Anliegen kann in einer Neuauflage des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation Horizon 2020 umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nicht nur digitaler, das heißt unter Ausnutzung digitaler Infrastruktur und Methoden, geforscht werden, sondern es soll auch die Digitalisierung als gesellschaftlicher Wandel in all ihren Facetten untersucht werden. Neben der Grundlagenforschung in der Informatik und anwendungsorientierten Entwicklungen in den sogenannten Bindestrich-Informatiken sollen auch ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet werden. In diesem Sinne sollen die verschiedenen Initiativen auf Bundes- und Länderebene zur Entstehung von Digitalisierungsprofessuren gestärkt werden. Um die fähigsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehrstühle gewinnen zu können, muss die Flexibilisierung der W-Besoldungs- und Beschäftigungsmodelle durch die Landesregierungen angegangen werden

Selbstverwaltung in der digitalen Hochschule

Der digitale Wandel zeichnet sich durch schnelle Veränderungen aus, auf die Hochschulen mit ihren altherkömmlichen Verwaltungsstrukturen nur schlecht reagieren können. Insbesondere das Potenzial der Studierenden als Lernende und Digital Natives muss in der zukunftsfähigen Governance der Wissenschaftseinrichtungen ausgeschöpft werden. Dazu sollen die Hochschulen ihre Grundordnungen für ein höheres Maß an studentischer Beteiligung innerhalb der akademischen Selbstverwaltung öffnen. Notwendig ist das Mitspracherecht der Studierenden in allen Belangen der Digitalisierung in allen Bereichen, besonders im Bereich Studium und Lehre. Zu diesem Zwecke sollen Institutionen wie ein studentischer Vizepräsident oder ein Student Digital Officer geschaffen werden, die der Hochschulleitung als Ansprechpartner auf Studierendenseite bereitstehen. In Bezug auf den Datenschutz sollen Studierenden unbedingt in alle Prozesse eingebunden werden, in denen Studierendendaten verarbeitet werden.

Digitale Hochschulen können darüber hinaus eine Ansprechperson im Hochschulpräsidium benennen (z.B. hauptberuflicher Vizepräsident für Infrastrukturen und Digitalisierung), die strategisch für die digitale Transformation der Einrichtung verantwortlich zeichnet. Ergänzend kann ein Chief Information Officer (CIO) als Information Officer (CIO) als technischer Ansprechpartner für die Digitalisierung an der Hochschule fungieren und dem Hochschulrechenzentrum vorstehen. Bei der Digitalisierung der Hochschulen sollen selbstverständlich auch Strukturen und Prozesse der Verwaltung digitalisiert werden. Dazu gehören neben internen Verwaltungsprozessen wie Reisekostenabrechnungen auch die Durchführung von Online-Hochschul-Wahlen und die Möglichkeit zu virtuellen Gremiensitzungen, inklusive Personenwahlen. Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entsprechende Ordnungen dahingehend anpassen.