Steigende Mieten in Universitätsstädten erschweren es Studierenden zunehmend, geeigneten Wohnraum zu finden. Eine günstige Option sind die Studierendenwohnheime, allerdings sind weniger als 10% der Studierenden mit einem Zimmer in einem Studierendenwohnheim versorgt. Studierendenwohnheime in öffentlicher Trägerschaft haben nicht die finanziellen Mittel diese zu sanieren, sodass sie geschlossen werden müssen und den Studierenden noch weniger Wohnraum zur Verfügung steht. Für den Neubau von Wohnheimen stehen weder passende Flächen noch ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Mieten in Studierendenwohnheimen sind durch eine Mietobergrenze sehr niedrig, was diese Form des Wohnens für Studierende attraktiv macht, private Investoren allerdings abschreckt. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern:

  • Subjektförderung von Studierenden durch eine Anpassung des BaFöG-Satzes. Die momentane Wohnpauschale des BAföG liegt weit unter den Durchschnittsmieten in deutschen Universitätsstädten. Der Zuschuss zur Miete soll, gestaffelt an Städtegruppen, unterschiedlicher Durchschnittsmieten, angepasst werden. So kann der Bedarf an Wohnheimzimmern gesenkt werden.
  • Die Zweitwohnsitzsteuer soll in allen Städten für Studierende abgeschafft werden, um Studierende in allen Wohnungen zu entlasten.
  • Erhöhung der Mietobergrenze, um die Wirtschaftlichkeit der Studentenwohnheime zu verbessern und so mehr private Investoren zum Bau anzuregen.
  • Die Fördersummen des Bundes und der Bundesländer müssen erhöht werden, um sowohl eine ausreichende Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen als auch Neubau zu ermöglichen.
  • Gelockerte Anforderungen an die städtebaulichen Leitlinien beim Bau eines Studierendenwohnheimes.