Die Liberalen Hochschulgruppen beobachten die Ausweitung der Videoüberwachung an Hochschulen äußerst kritisch. Videoüberwachungen halten wir nur in durch die Hochschulen begründeten Einzelfällen für sinnvoll.

Eine umfassende Überwachung wäre weder den Studenten, noch den Professoren zuzumuten und führt in keiner Weise zu mehr Sicherheit. Wir lehnen aber nicht grundsätzlich die Ausrüstung von Hör- und Seminarräumen mit Kameras, solange diese ausschließlich der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen dienen und die Aufnahmen keine Rückschlüsse auf die Teilnehmer der Veranstaltung zulassen. Insbesondere bei Seminaren, die maßgeblich aus den Beiträgen der Studenten bestehen, müssen die Studenten ein Widerspruchsrecht haben.

Wir fordern bei der Videoüberwachung an Hochschulen mehr Transparenz und die Veröffentlichung von Listen, an welchen Standorten entsprechende Videoanlagen installiert wurden.

Vielmehr sollte seitens der Universitäten durch das Aufstellen von mehr abschließbaren Spinden das Diebstahlpotential minimiert werden. Das Problem wird so an der Wurzel gepackt und eine Videoüberwachung überflüssig.

Eine flächendeckende Beleuchtung soll ebenfalls als vorbeugende Maßnahme angestrebt werden.

Die Datenschutzbeauftragten an den Hochschulen fordern wir auf, nicht nur die formalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, sondern sich einem weiteren Ausbau der Videoüberwachung entgegenzustellen und vielmehr einen Abbau der bisherigen Anlagen nach kritischer Prüfung der Wirksamkeit voranzutreiben. Hierzu gehört auch, neben der notwendigen Kennzeichnung der überwachten Stellen, auch eine hochschulöffentliche Begründung für die jeweilige Überwachung unter Einbezug der Studentenvertretung. Für den Fall, dass die Studentenvertreter keine Notwendigkeit zur Überwachung sehen, sollen diese ein Vetorecht haben, um gegen die geplante Überwachung vorgehen zu können.