Das Zulassungsverfahren für zentral beschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) der Stiftung für Hochschulzulassung in Deutschland erwies sich in der Vergangenheit als unfair und wenig zielführend, da die Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung nicht alleine ausschlaggebend sein sollte. Der LHG setzt sich daher für eine umfassende Reform des Zulassungssystems ein. Dabei sollte den Universitäten mehr Autonomie zugestanden werden und die Stiftung für Hochschulzulassung als Service-Entität agieren, indem ihr Aufträge der Hochschulen für das Management des Zulassungsverfahren übertragen werden können.

Des Weiteren sollten berufsbezogene Qualifikationen, die durch Praktika, vorhergegangenen Studiengängen, Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder der Berufspraxis erworben wurden, stärker berücksichtigt werden. Besonders wichtig sind in sozialen Berufen auch bereits erworbene Soft-Skills, die bisher überhaupt nicht zur Beurteilung eines Studienplatzbewerbers herangezogen werden.

Ein den Hochschulen anzuratendes Verfahren zur Feststellung der Qualitäten der Bewerber wäre die Durchführung von Assessmentcentern. Diese stellen ein einfach durchzuführendes Verfahren dar, es können sehr viele Bewerber an einem Tag beobachtet werden. Durch die Kooperation mit privaten PE-Unternehmen kann sich die Hochschule selbst entlasten.

Denkbar wäre also ein System, das mehrere Bereiche berücksichtigt:

  • Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung einzelner Noten studienrelevanter Fächer
  • Berufsbezogene Erfahrungen und Qualifikationen
  • Ergebnisse eines Auswahlgesprächs
  • Ergebnisse eines Auswahltests nach Vorbild des TMS oder der HAM-NATs