Das Leitbild liberaler Hochschulpolitik ist die freie, autonome und selbstverwaltete Hochschule. Lehrende und Lernende an der Hochschule können besser entscheiden, was für eine Hochschule richtig ist als ferne Verwaltungen. Das Selbstgestalten der Hochschule ist für Liberale Hochschulgruppen besser als eine  bürokratisch verwaltete Hochschule. Eine Detailsteuerung durch engmaschige Hochschulgesetze lehnen wir ab. Stattdessen sollen Hochschulfreiheitsgesetze einen Ordnungsrahmen mit Steuerung durch Anreize für die Hochschulen bilden und der Staat lediglich die Rechtsaufsicht übernehmen.

Für den Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen stellen dabei Hochschulräte eine sinnvolle Schnittstelle zu Außenwelt der Hochschule dar. Das Gremium soll sich dafür zumindest teilweise aus externen Akteuren als Einzelpersönlichkeiten beispielsweise aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Kultur zusammensetzen und dürfen nicht gleichzeitig ein Amt in der Hochschule ausüben.Dabei muss gewährleistet werden, dass die Studierenden in dem Gremium angemessen vertreten sind. Die Wahl der Mitglieder muss dabei auf Vorschlag des Akademischen Senates und Bestätigung durch das zuständige Ministerium erfolgen. Um eine konstruktiven Einfluss der Gremien sicherzustellen, sollen die Persönlichkeiten dafür mit Hochschulwesen und Wissenschaftsbetrieb vertraut sein. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre mit der Möglichkeit auf eine Wiederwahl. Eine Abwahl eines Mitglieds ist möglich.

Die Hochschulräte übernehmen dabei direkt angebunden an die Hochschule die Funktion, der früher durch Verwaltungen wahrgenommene Fachaufsichten sowie Qualitätssicherungen und Controlling. Zu den Hauptzielen zählt dabei die Stärkung des Hochschulmanagements und somit der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule im Hinblick auf hohe Qualität in Lehre und Forschung aber auch auf die Einwerbung privater Fördermittel, die wiederum dem ersten Ziel dienlich sind. Der Hochschulrat wirkt daran mit, ein eigenes (strategisches) Profil für die Hochschule zu entwickeln. Der Hochschulrat muss transparent arbeiten und gegenüber der Hochschule, den Studierenden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten, die Entscheidungen nachzuvollziehen. Der Hochschulrat tritt dabei als externes Gremium in ein Führungs-/Entscheidungstrio neben Präsidium und akademischen Senat. Akademischer Rat und Hochschulrat teilen sich dabei die Wahlfunktion der administrativen Hochschulleitung i.d.R. des Präsidiums.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert in allen öffentlichen Hochschulen solche Hochschulräte einzurichten und im Rahmen von Hochschulfreiheitsgesetzen den Hochschulen mehr Gestaltungsfreiraum zu geben sowie den Hochschulräten eine Art Fachaufsicht zu übertragen.