Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die Einrichtung von studentischen Vizepräsidenten an allen Hochschulen. Der Aufgabenbereich für die Vizepräsidenten soll Studium und Lehre sein, sodass die gemeinsame Gestaltung der Hochschule von Lehrenden und Lernenden auch auf der obersten Verwaltungsebene garantiert wird.
Die Wahl der studentischen Vizepräsidenten soll in Form einer Direkt- bzw. Urwahl erfolgen und als gültig gelten, wenn mindestens fünfzehn Prozent aller Wahlberechtigten der Studierenden sich beteiligt haben. Wird das Quorum nicht erreicht, bleibt das Amt bis zur erfolgreichen Wahl eines Vizepräsidenten unbesetzt. Es ist maximal eine Wiederwahl möglich. Die Amtszeit des studentischen Vizepräsidenten beträgt zwei Semester mit der Möglichkeit der einmaligen
Wiederwahl.
Über eine mögliche Aufwandsentschädigung entscheidet der akademische Senat im Rahmen der Hochschulautonomie. Außerdem garantiert der Senat die Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen.